Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Terminvereinbarung & Kaution
1. Terminvereinbarung & Kaution
Ein fester Tattoo-Termin wird erst nach Eingang einer Terminkaution verbindlich reserviert.
Solange die Kaution noch nicht eingegangen ist, bleibt der Termin für 4 Tage unverbindlich vorgemerkt. Danach kann der Termin ohne weitere Ankündigung wieder freigegeben werden.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem geplanten Motiv bzw. Zeitaufwand und wird bei der Terminabsprache mitgeteilt.
Am Tag des Termins wird die Kaution selbstverständlich mit dem Endbetrag verrechnet.
2. Absagen, Verschiebungen & Nichterscheinen
- Eine Rückerstattung der Kaution ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Termin vom Kunden abgesagt oder nicht wahrgenommen wird.
- Eine einmalige Terminverschiebung ist bis 48 Stunden vor dem geplanten Termin kostenfrei möglich.
- Wird der Termin später abgesagt oder verschoben, verfällt die Kaution.
- Bereits erstellte Entwürfe behalten ihre Gültigkeit – auch bei einer Terminverschiebung.
3. Entwurf & Änderungen
Der Entwurf wird individuell nach gemeinsamer Absprache erstellt.
Änderungen sind grundsätzlich möglich, solange sie den ursprünglichen Entwurf nicht grundlegend verändern (z. B. kann ein Herz runder, kantiger oder größer werden – aber kein Elefant).
Die Terminkaution deckt den Entwurfsaufwand.
Sollte der Kunde sich nach Erstellung des Entwurfs gegen das Motiv oder den Termin entscheiden, wird die Kaution nicht zurückerstattet, da sie den bereits geleisteten Arbeitsaufwand abdeckt.
4. Gesundheit & Aufklärung
Der Kunde verpflichtet sich, vorab und vollständig über relevante gesundheitliche Umstände zu informieren – hierzu zählen insbesondere Krankheiten, Allergien, Hautprobleme, Medikamenteneinnahme, Schwangerschaft oder andere Faktoren, die eine Tätowierung beeinflussen können.
Sollte aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben eine Tätowierung nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kaution.
5. Verhalten & gegenseitiger Respekt
Ein respektvoller, freundlicher Umgang ist für eine angenehme Zusammenarbeit selbstverständlich.
Unangemessene Nachrichten, respektloses Verhalten oder persönliche Grenzüberschreitungen können zur sofortigen Terminabsage durch die Tätowiererin führen.
In solchen Fällen wird die Kaution nicht oder nur anteilig erstattet.
6. Absage durch die Tätowiererin
Sollte der Termin aus Gründen, die von der Tätowiererin zu vertreten sind (z. B. Krankheit, technische Probleme, höhere Gewalt), nicht stattfinden können, wird die Kaution vollständig zurückerstattet oder – nach Wunsch – auf einen neuen Termin angerechnet.
7. Schlussbestimmungen
Mit der Vereinbarung eines Termins erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Alle Vereinbarungen zwischen Kunde und Tätowiererin erfolgen auf Grundlage dieser AGB.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
8. Mindestalter & gesundheitliche Voraussetzungen
Eine Tätowierung ist ausschließlich ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Ein gültiger Lichtbildausweis ist zum Termin mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen.
Alle relevanten gesundheitlichen Aspekte sind vor der Terminbuchung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und mit der Tätowiererin abzuklären. Hierzu zählen insbesondere:
- Autoimmunerkrankungen
- chronische Erkrankungen
- Hauterkrankungen
- Immunschwäche
- Blutgerinnungsstörungen
- Einnahme blutverdünnender Medikamente
- Schwangerschaft
- akute oder laufende Krebsbehandlungen
sowie sonstige medizinische Umstände, die eine Tätowierung beeinflussen könnten
Sollten gesundheitliche Risiken oder relevante Umstände erst nach der Buchung oder kurzfristig vor dem Termin auftreten oder bekannt werden, sodass eine Tätowierung aus fachlicher oder gesundheitlicher Sicht nicht verantwortbar ist, kann der Termin nicht durchgeführt werden.
In diesem Fall verfällt die Terminkaution, da der Termin exklusiv reserviert und der Entwurfs- sowie Planungsaufwand bereits erbracht wurde.
Die Entscheidung über die Durchführbarkeit einer Tätowierung liegt im Ermessen der Tätowiererin.
Im Zweifelsfall kann eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt werden.
✨ Schlusswort
Ich möchte, dass dein Tattoo-Termin für uns beide fair und transparent abläuft. Diese Regeln helfen, Zeit, Planung und kreative Arbeit für alle Seiten gut abzusichern – danke für dein Verständnis und dein Vertrauen! 💜